Auslegung der Außen­bereichs­satzung Edlmühl

04.05.2021

Nach Aufstellungs­beschluss des Gemeinderates Treffelstein vom 23. Februar 2021 sowie der ersten Beteiligung Träger öffentlicher Belange am 2. März 2021 wird eine erneute Bürgerbeteiligung durchgeführt.


Nach Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates Treffelstein vom 23. Februar 2021 sowie der ersten Beteiligung Träger öffentlicher Belange am 2. März 2021 wird eine erneute Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Die Gemeinde Treffelstein hat die Einbeziehungssatzung (Außenbereichssatzung im Entwurf) sowie die Begründung dazu entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren angepasst.

Die vorgesehene Außenbereichssatzung, insbesondere die Darstellung der Einbeziehungsflächen auf dem Lageplan, liegt in der Zeit vom 6. Mai – 4. Juni 2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach, Zimmer 05, Hauptstraße 33, während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Auch digital kann die Satzung und der Lageplan durch anklicken untenstehender Datei eingesehen werden. Bei Bedarf kann die beabsichtigte Planung erörtert werden.

Sollten Mitteilungen erfolgen, sind diese bis spätestens 4. Juni 2021 bei der Gemeinde einzureichen.
Sollten wir bis zum genannten Termin keine Meldungen erhalten, gehen wir davon aus, dass Einverständnis mit der vorgesehenen Planung besteht.

Nicht rechtzeitig abgegebene Mitteilungen können bei der anschließenden Abwägung unberücksichtigt bleiben.
 
Bild zur Meldung: Auslegung der Außenbereichssatzung Edlmühl


Downloads: