Auslegung der Ortsabrundungssatzung Edlmühl

05.01.2022

Nach Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates Treffelstein vom 07. Dezember 2021 sowie der Beteiligung Träger öffentlicher Belange wird eine erneute Bürgerbeteiligung durchgeführt. Der Gemeinderat Treffelstein hat in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2021 beschlossen, eine Ortsabrundungssatzung für das Gebiet „Edlmühl“ in geänderter Form aufzustellen. Der Umfang des Satzungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Mail beiliegenden Lageplan, dem Satzungsentwurf sowie der entsprechenden Begründung dazu. Sollten wir bis zum Freitag, 04. Februar keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Einverständnis mit der Planung der Gemeinde besteht.


Nach Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates Treffelstein vom 07. Dezember 2021 sowie der Beteiligung Träger öffentlicher Belange wird eine erneute Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Die Gemeinde Treffelstein hat die Ortsabrundungssatzung entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren angepasst.

Die vorgesehene Ortsabrundungssatzung insbesondere die Darstellung der Einbeziehungsflächen auf dem Lageplan, liegt in der Zeit vom 05. Januar 2022 – 4. Februar 2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach, Zimmer 05, Hauptstraße 33, während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Auch digital kann die Satzung und der Lageplan durch anklicken untenstehender Datei eingesehen werden. Bei Bedarf kann die beabsichtigte Planung erörtert werden.

Sollten Mitteilungen erfolgen, sind diese bis spätestens 4. Februar 2022 bei der Gemeinde einzureichen.
Sollten wir bis zum genannten Termin keine Meldungen erhalten, gehen wir davon aus, dass Einverständnis mit der vorgesehenen Planung besteht.

Nicht rechtzeitig abgegebene Mitteilungen können bei der anschließenden Abwägung unberücksichtigt bleiben.
 
 


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