Bürgerinfo zur Beitragssatzung VBS/WAS vom 12.06.2025

01.07.2025

Die Gemeinde Treffelstein informiert alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet Treffelstein über den Vollzug der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VBS/WAS) vom 12. Juni 2025

Vollzug der VBS-WAS der Gemeinde vom 12.06.2025


Sehr geehrte Damen und Herren, 

in der Globalberechnung der Gemeinde zur Wasserversorgung zur letzten Beitrags- und Gebührenbedarfsberechnung zum 01.01.2022 wurde unter anderem mit dem Gemeinderat vereinbart, für die getätigten Maßnahmen zur baulichen Sanierung der Wasserversorgung Treffelstein mit Schaffung des Tiefbrunnens B1 im Wasser-schutzgebiet „Wutzenwiese“ sowie Verbesserung der Versorgungssicherheit im Hochbehälter der Wasserversorgung geplant im Jahr 2023 einen Verbesserungsbei-trag in der Wasserversorgungsanlage in Höhe von ca. 150.000 € einzufordern. 
Nach Zuwendungsbescheid vom 11.03.2020 wurden der Gemeinde aufgrund der Förderrichtlinie RZWas 2018 Zuwendungsmittel in Höhe von 246.250,00 € in Aussicht gestellt. Die Gemeinde hat mit Verwendungsbestätigung vom 27.12.2021 Gesamtkosten in Höhe von 388.446,86 € netto nachgewiesen. Im Nachgang zur Verwendungsbestätigung sind weitere Schlusszahlungen und Hono-rarleistungen im Haushaltsjahr 2022 in geringen Umfang für die Gemeinde ange-fallen. 
Die Verwendungsbestätigung wurde mit Schreiben vom 06.09.2022 für die Ge-meinde Treffelstein als Zuwendungsempfänger geprüft zurückgesandt. Der Bewil-ligungsbescheid für den Fördergegenstand nach RZWas 2018 wurde durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg am 08.08.2024 erlassen und eine Gesamtzu-wendung in Höhe von 246.250,00 € an die Gemeinde für das Haushaltsjahr 2024 ausbezahlt. 

Folgende Verbesserungsmaßnahmen der Wasserversorgungsanlage Treffelstein wurden hierzu durch den Gemeinderat unter Beschluss Nr. 8 vom 22.10.2024 ausgeführt und festgestellt:

Probebohrungen Tiefbrunnen B1 inkl. fachlicher Begleitung: 
-Probebohrungen und Maschinen                54.253,00 €
-Genehmigungen und Erlaubnisse                  1.668,00 €
-Begleitung inkl. Untersuchungen                13.269,05 € 
Gesamt Probebohrungen:                      69.190,05 €         
Bau Tiefbrunnen B1 und Erneuerung Technik Hochbehälter:
-Bauwerk Brunnengebäude inkl. Kabelbau und Installation Fa. Wutz                                           168.336,64 €
-Transportarbeiten Maschinenring                     387,00 € 
-Notstromeinspeisung Fa. Betz Michael                  848,18 €
-Elektroarbeiten inkl. Steuerung Fa. Kempinger        89.492,10 €
-Planungsbegleitung Ing.-Büro Brandl & Preischl         62.955,01 €
-Wegeinstandsetzung Fa. Fischl                   6.926,56 €
Gesamt Bau Tiefbrunnen und 
Erneuerung Technik HB                           328.945,49 €

Für die Gemeinde wird deshalb als gesamtumlagefähiger Verbesserungsaufwand 398.135,54 € nach Feststellung vom 22.10.2024 der Verwaltung ermittelt. Dem darf die Gesamtzuwendung des Freistaates Bayern nach RZWas 2018 in Höhe von insgesamt 246.250,00 € in Abzug gebracht werden. Somit beträgt für die Ge-meinde der tatsächlich umlagefähige Gesamtaufwand für die Verbesserungsmaß-nahme insgesamt 151.924,54 €. 

Für die Gemeinde wird zur Ermittlung der Beitragssätze die Grundstücksfläche und Geschoßfläche in m² der bebauten und bebaubaren Grundstücke (ohne fiktive Zuwachsflächen aus der Globalberechnung 2021 herangezogen). 

Grundstücksfläche m² : 689.072 

Geschoßfläche m² : 182.891 

Umlegungsfaktor nach Globalberechnung: 40 % auf Grundstücksfläche und 60 % auf Geschoßfläche 

151.924,54 € x 40%  /   689.072 m²  = 0,09 €  (Rundung aus 0,08819 €)   

151.924,54 € x 60 % /   182.891 m²  = 0,50 € (Rundung aus 0,49841 €) 

Der Gemeinderat beschloss die Festsetzung eines Verbesserungsbeitrags in der öf-fentlichen Wasserversorgungsanlage Treffelstein mit einem umlagefähigen Gesamt-aufwand für die Verbesserungsmaßnahmen von insgesamt 151.924,54 €.
Hierzu wurde in der Bürgerversammlung 2024 am 16.12.2024 für alle betreffen-den beitragspflichtigen Abnehmer durch die Gemeinde informiert.
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Entwurf einer Satzung zur Verbesserung der Wasserversorgungsanlage Treffelstein zur Beschlussfassung vor-zubereiten, welche der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.02.2025 entsprechend beschlossen hat. 

Die VBS-WAS der Gemeinde wurde am 12.06.2025 erlassen. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (§ 10 VBS-WAS). 
Für die Gemeine wird in den nächsten Tagen der entsprechende Vollzug getätigt. Die Verbesserungsbeitragsbescheide als einmalige Beitragsveranlagung ergehen in den nächsten Wochen. 

Für Rückfragen steht Ihnen in der VG Tiefenbach Herr Geschäftsstellenleiter Braun Johann unter 09673/9221-14 (Mail: geschaeftsleitung@tiefenbach-opf.de )  zur Verfügung. 

 

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung vom 12.05.2025.pdf

Bürgerinfo zur VBS-WAS v. 30.06.2025.pdf