Bundestagswahl 2025

24.01.2025

Hinweise zur Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025

Hinweise zur Bundestagswahl / Briefwahl

Die Gemeinde Treffelstein teilt mit, dass zur Zeit die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen können aber erst ab Anfang Februar in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach, Hauptstraße 33, Zimmer 01 EG abgeholt werden, da noch keine Stimmzettel vorliegen.

Den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ausfüllen und mitbringen. Der Personalausweis ist zur Antragstellung bereitzuhalten. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Briefwahlbeantragung ist ab 28. Januar auch online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgtiefenbach/bsp_ewo_briefwahl/#/ oder per aufgedruckten QR-Code möglich.
Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr im Wahlamt beantragt werden.

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02. Februar eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, damit er sein Wahlrecht ausüben kann.

Das Wählerverzeichnis liegt von Montag, 03. bis Freitag, 07. Februar 2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach, Hauptstraße 33, Zimmer 01 EG, zur Einsichtnahme bereit. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während dieser Zeit Einspruch dagegen einlegen.

Wählerverzeichnis Bekanntmachung Trfst.pdf