Bundestagswahl 2025
24.01.2025

Hinweise zur Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025
Link zur Präsentation der Ergebnisse der Bundestagswahl
Bundestagswahl Bundestagswahl 2025 in Treffelstein
Wahlbekanntmachung Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Gemeinde Treffelstein ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: I Treffelstein, Pfarrheim, Schloßhof 12, 93492 Treffelstein (barrierefrei), II Biberbach „Schule“ Biberbach 18, 93492 Treffelstein (nicht barrierefrei).
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16 Uhr in der Gemeindekanzlei „Sitzungssaal“ Burgstraße 3, 93492 Treffelstein zusammen.
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach bis Freitag, 21. Februar 15 Uhr einen Wahlschein beschaffen und sicherstellen, dass die Briefwahlunterlagen spätestens bis 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingehen.
Hinweise zur Bundestagswahl / Briefwahl
Die Gemeinde Treffelstein teilt mit, dass zur Zeit die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach, Hauptstraße 33, Zimmer 01 EG abgeholt werden.
Den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ausfüllen und mitbringen. Der Personalausweis ist zur Antragstellung bereitzuhalten. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Briefwahlbeantragung ist ab 28. Januar auch online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgtiefenbach/bsp_ewo_briefwahl/#/ oder per aufgedruckten QR-Code möglich.
Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr im Wahlamt beantragt werden.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02. Februar eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, damit er sein Wahlrecht ausüben kann.
Das Wählerverzeichnis liegt von Montag, 03. bis Freitag, 07. Februar 2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach, Hauptstraße 33, Zimmer 01 EG, zur Einsichtnahme bereit. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während dieser Zeit Einspruch dagegen einlegen.
Wählerverzeichnis Bekanntmachung Trfst.pdf