Kommunalwahl 2026
08.03.2026
Bekanntmachungen und Hinweise zur Kommunalwahl am 08. März 2026
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 08. März 2026, finden in ganz Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Dabei werden für die Gemeinde Treffelstein die 8 Mitglieder des Gemeinderates und der erste Bürgermeister/die erste Bürgermeisterin sowie für den Landkreis Cham die 60 Mitglieder des Kreistags und der Landrat/die Landrätin für sechs Jahre gewählt.
Diese Wahlen bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Heimatregion mitzuwirken und die kommunale Zukunft mitzubestimmen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahl 2026 - von Terminen und Fristen über Wahlvorschläge bis hin zu Ergebnissen und weiterführende Informationen.
Hinweis: Die Übersendung bzw. Ausgabe der Briefwahlunterlagen darf entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erst ab dem 16. Februar 2026 erfolgen. Von Rückfragen bittet die Gemeinde Treffelstein bis dahin abzusehen.
Probestimmzettel Gemeinderatswahl VG Tiefenbach in Gemeinde Treffelstein
Probestimmzettel für den Kreistag:
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.pdf
Wahlschein / Briefwahlunterlagen
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Treffelstein eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind und in dem angegebenen Stimmbezirk (Wahllokal) an der Kommunalwahl teilnehmen können.
Wer keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte umgehend an das Wahlamt der Gemeinde Treffelstein bei der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach.
Mit dieser Wahlbenachrichtigung (unterschriebener Antrag auf Rückseite) können Briefwahlunterlagen zum einen direkt im Rathaus Hauptstraße 33, 93464 Tiefenbach, beantragt und abgeholt bzw. zugesandt werden.
Berücksichtigen Sie allerdings bitte bei der möglichen Postzustellung etwaige längere Zustellfristen.
Eine weitere Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Onlinebeantragung auf der Homepage der Gemeinde Treffelstein bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten personalisierten QR-Code mittels Smartphone.
(Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk im Wahlkreis wählen wollen.)
Achtung: Die Briefwahlunterlagen können zwar bereits jetzt beantragt werden, aber aus rechtlichen Gründen erst ab 16.02.2026 ausgegeben und versendet werden.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen beim Wahlamt hinsichtlich der Zustellung von Briefwahlunterlagen ab.
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 08.03.2026 spätestens um 18:00 Uhr im Rathaus Tiefenbach, Hauptstraße 33, 93464 Tiefenbach eingegangen sein.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt unter Tel.: 09673/9221-12
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats.pdf
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags.pdf
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats.pdf